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Warum ist bei Fahrradträgern ein 13-poliger Elektrosatz erforderlich?

Laut StvZo § 49 a ist es erforderlich, dass alle am Fahrzeug vorhandenen Leuchten, bei Verwendung eines Lastenträgers, komplett an diesem wiedergegeben werden. Diese Funktion erfüllt ausschließlich der 13polige Elektrosatz.

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